Um offiziell in den Markt für Duftkerzen und Wachsfondants einzusteigen, braucht es mehr als eine gute Idee: Sie müssen solide Unterlagen zusammenstellen und die Behördengänge genau nach Vorgabe erledigen.
Von den Pflichtnachweisen (Identität, Geschäftsadresse, keine Vorstrafen) bis zu den je nach Situation optionalen Unterlagen (Unpfändbarkeitserklärung, Abschlüsse für reglementierte Tätigkeiten, CAPE-Vertrag): Jedes Dokument trägt dazu bei, dass Ihre Eintragung zügig bearbeitet wird und Sie Ihre Produkte schnell bewerben können. In diesem Artikel widmen wir uns der Gründung eines Mikrounternehmens (Micro-Entreprise), denn diese Rechtsform ist für den Einstieg am beliebtesten und bringt nur wenige Auflagen mit sich.
Gut zu wissen
Dieser Artikel bezieht sich auf die Rechtslage in Frankreich. Einige Punkte beruhen jedoch auf EU-Richtlinien, etwa die Mehrwertsteuer, die erweiterte Herstellerverantwortung oder die Anerkennung handwerklicher Qualifikationen, und gelten daher in angepasster Form in allen EU-Ländern. Manche Pflichten wie der Markenschutz, die Eröffnung eines eigenen Geschäftskontos oder die Vorsicht vor Betrugsmaschen im Behördengewand reichen zudem über Frankreich hinaus und betreffen viele Länder weltweit, auch wenn die zuständigen Stellen jeweils andere sind.
Online-Eintragung
Die Eintragung ist Pflicht und kostenlos, wenn Sie in Frankreich legal ein Unternehmen gründen möchten. Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Eintragung, ob der gewünschte Name noch frei ist, und melden Sie ihn dann an. Alle Schritte sind auf der INPI-Website (französisches Patent- und Markenamt) ausführlich beschrieben.
Unterlagen vorbereiten
Pflichtunterlagen:
- Eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.
- Ein Nachweis Ihrer Geschäftsadresse (Strom-, Wasser-, Gasrechnung usw.).
- Eine ehrenwörtliche Erklärung, nicht vorbestraft zu sein, sowie eine Bescheinigung zur Abstammung mit Angaben zu Ihren Eltern (beide datiert und unterschrieben).
Optionale Unterlagen:
- Die Unpfändbarkeitserklärung für Ihr Privatvermögen (für Ihren Hauptwohnsitz ist sie nicht möglich; um andere Vermögenswerte zu schützen, können Sie sie freiwillig abgeben – das ist optional und erfolgt bei einem Notar).
- Bei reglementierten Tätigkeiten (Handwerk): eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses oder Ihrer Berufszulassung.
- Der CAPE-Vertrag (Vertrag zur Gründungsbegleitung), falls Sie bei Ihrem Vorhaben begleitet werden.
Wo und wie erfolgt die Eintragung?
Die Eintragung erfolgt online über den Guichet unique, die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen (seit 2023 vom INPI betrieben). Dieses Portal bündelt sämtliche Formalitäten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Anmeldung muss frühestens einen Monat vor Beginn und spätestens 15 Tage nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Dazu legen Sie auf dieser Website ein persönliches Konto an und füllen anschließend ein interaktives Formular aus, in dem Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden (Handel, Handwerk oder freier Beruf). Sie können sich mit einer Handelstätigkeit (der häufigste Fall) oder mit einer handwerklichen Tätigkeit anmelden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Handwerkerstatus beanspruchen können, lesen Sie Punkt 4 dieses Artikels.
Was bedeutet diese Eintragung für Sie?
Nach der Bestätigung wird Ihr Unternehmen in das Nationale Unternehmensregister (RNE) eingetragen, das seit 2023 das Handwerksregister (Répertoire des métiers) ersetzt.
- Sie erhalten eine SIRET-Nummer, mit der Sie legal Rechnungen stellen und Ihre Steuer- und Sozialabgabenerklärungen abgeben können.
- Offizielle Erlaubnis, Ihre Tätigkeit auszuüben: Sie können Rechnungen stellen, ein Geschäftskonto eröffnen, Verträge unterschreiben usw.
- Anmeldung bei der URSSAF (Einzugsstelle für Sozialabgaben): Sie können Ihre Einnahmen melden und Beiträge für Ihre soziale Absicherung (Rente, Krankenversicherung usw.) zahlen.
Bei Handelstätigkeiten erfolgt zusätzlich eine Eintragung im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS). Für eine handwerkliche Tätigkeit als Mikrounternehmer (z. B. die Kerzenherstellung) ist nur die Eintragung ins RNE erforderlich.
Anmeldung bei der URSSAF
Sobald Sie Ihre SIRET-Nummer erhalten haben, sollten Sie Ihr URSSAF-Konto zügig aktivieren.
Wie legen Sie ein URSSAF-Konto an?
Um Ihr URSSAF-Konto zu aktivieren, halten Sie Ihre SIRET-Nummer sowie die Mitteilung über Ihre Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SSI) bereit, die Sie nach Ihrem Eintragungsantrag per Post oder E-Mail erhalten. Rufen Sie dann autoentrepreneur.urssaf.fr auf und folgen Sie den angegebenen Schritten.
Was müssen Sie bei der URSSAF melden und zahlen?
Sie müssen Ihren Umsatz melden und Ihre Sozialabgaben zahlen.
Bei der Gründung Ihres Mikrounternehmens haben Sie einen Meldezeitraum gewählt (monatlich oder vierteljährlich). Die erste Meldung ist 90 Tage nach Ablauf Ihres laufenden Zeitraums fällig, auch wenn Sie noch keinen Umsatz erzielt haben.
Bei Mikrounternehmen hängt der Beitragssatz der Sozialabgaben von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab. 2025 gelten folgende Sätze:
- Verkauf von Waren: 12,3 % Ihres Umsatzes.
- Kaufmännische oder handwerkliche Dienstleistungen: 21,2 % Ihres Umsatzes.
- Nicht reglementierte freie Berufe: 24,6 % Ihres Umsatzes. (Das betrifft Sie nicht.)
Achtung
Die Meldung ist Pflicht, auch wenn Sie keine Einnahmen hatten. Wenn Sie sie vergessen, droht Ihnen eine pauschale Strafzahlung von 52 € pro fehlender Meldung.
Steuern und CFE
Viele vergessen, auf dem französischen Steuerportal ein berufliches Kundenkonto (Espace professionnel) anzulegen. Es ist jedoch notwendig, wenn Sie die Grundsteuer für Unternehmen (CFE) zahlen müssen.
Was ist die CFE (Cotisation foncière des entreprises)?
Als Mikrounternehmer müssen Sie die CFE zahlen, außer im ersten Jahr: Dafür können Sie über dieses Formular eine Befreiung beantragen (Déclaration initiale 1447-C-SD (CFE)).
Eine Befreiung von dieser Abgabe ist außerdem möglich, wenn:
- Sie sich als Handwerker angemeldet haben oder
-
Sie über keine Geschäftsräume verfügen und Ihr Jahresumsatz 5.000 € nicht übersteigt.
Wie wird die CFE berechnet?
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten:
Der fällige Betrag berechnet sich nach dem Umsatz, den Sie in einem Zeitraum von 12 Monaten erzielt haben, nämlich im Vorvorjahr (N-2).
Wenn Sie über Geschäftsräume verfügen:
Die Höhe der CFE richtet sich nach dem Mietwert der grundsteuerpflichtigen Immobilien, die der Unternehmer zwei Jahre zuvor, also im Jahr N-2, für seine Tätigkeit genutzt hat.
Kurz gesagt: Im ersten Tätigkeitsjahr zahlen Sie keine CFE, danach jedes Jahr, es sei denn, Ihr Umsatz ist sehr gering. Die Höhe hängt außerdem davon ab, wo Sie arbeiten (in Geschäftsräumen oder zu Hause).
Muss ich als Mikrounternehmer Steuern zahlen?
Lesen Sie den folgenden Abschnitt, um zu verstehen, in welchen Fällen Sie steuerpflichtig sind und in welchen nicht. Zunächst ein Überblick über den Tarif der Einkommensteuer in Frankreich:

Die klassische Besteuerung
Sie geben am Jahresende Ihren Umsatz ohne Mehrwertsteuer (netto) in Ihrer Einkommensteuererklärung an.
Um den steuerpflichtigen Anteil zu ermitteln, zieht die Finanzverwaltung automatisch einen pauschalen Abschlag ab:
- 71 % Abzug vom Umsatz beim Verkauf von Waren oder bei Beherbergungsleistungen.
- 50 % Abzug vom Umsatz bei Dienstleistungen (BIC) (Handwerk, Handel).
- 34 % Abzug vom Umsatz bei einer freiberuflichen Tätigkeit (BNC). Betrifft Sie nicht.
Beispiel: Sie erzielen 20.000 € Umsatz
20.000 € − 71 % Pauschalabzug = 5.800 € zu versteuern.
Dieser Betrag kommt zu Ihren übrigen Einkünften hinzu: Wenn Sie sonst keine Einkünfte haben, bleiben Sie oft in der Tarifstufe von 0 % oder 11 %.
Warum ist der Pauschalabzug niedriger, wenn man sich als Handwerker anmeldet?
Die Finanzverwaltung schätzt die Kosten dieser Tätigkeit niedriger ein als beim Warenverkauf, der den Einkauf von Rohstoffen, Lagerhaltung, Logistik usw. mit sich bringt.
Die abgeltende Steuerzahlung (Versement libératoire)
Sie können sich für das Jahr 2025 für die abgeltende Steuerzahlung auf die Einkommensteuer entscheiden, wenn:
- das steuerliche Referenzeinkommen (RFR) Ihres Haushalts im Jahr 2023 nicht über 28.797 € für einen Steueranteil (Alleinstehende) bzw. 57.594 € für zwei Anteile (Paar) lag.
- Sie die Umsatzobergrenzen für Mikrounternehmen eingehalten haben (2025: 188.700 € für den Verkauf, 77.700 € für Dienstleistungen).
So funktioniert es: Sie zahlen die Steuer zusammen mit Ihren Sozialabgaben, direkt berechnet auf Ihren Umsatz:
- 1 % beim Verkauf von Waren.
- 1,7 % bei Dienstleistungen.
- 2,2 % bei freiberuflichen Tätigkeiten.
Beispiel: Sie erzielen 20.000 € Umsatz
1 % von 20.000 € = 200 € Steuer (zahlbar zusammen mit Ihren URSSAF-Abgaben, jedes Quartal oder jeden Monat).
Diese Option beantragen Sie bei der URSSAF vor dem 30. September, damit sie ab dem folgenden Jahr gilt (oder innerhalb von 3 Monaten nach der Gründung Ihres Mikrounternehmens, wenn Sie gerade erst starten).
Was muss ich tun, wenn ich mich als Handwerker anmelden möchte?
Tatsächlich gibt es in Frankreich keinen staatlichen Abschluss speziell für die Kerzenherstellung oder den Wachszieherberuf, mit dem Sie sich in diesem Bereich als Handwerker anmelden könnten. Um offiziell als Handwerker anerkannt zu werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Einen staatlich anerkannten Abschluss vorweisen
Sie müssen einen anerkannten Abschluss in einem verwandten Bereich vorlegen können (CAP im Kunsthandwerk, Chemie, bildende Kunst …). Das ist jedoch weder Pflicht noch unbedingt passend, und es ist nicht sicher, dass Ihr Antrag angenommen wird.
3 Jahre Erfahrung in der Kerzenherstellung nachweisen
Sie müssen mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Kerzenherstellung nachweisen, erworben als Mikrounternehmer, Angestellter oder Selbstständiger, in Frankreich oder in der EU. Sobald Sie diese 3 Jahre Erfahrung gesammelt haben, wird Ihnen der Handwerkerstatus für die Kerzenherstellung zuerkannt. Die örtlichen Handwerkskammern (CMA) begleiten Gründerinnen und Gründer von Kerzenmarken häufig bei diesen Schritten.
Der Handwerkerstatus kann Sie von anderen abheben und Ihre Tätigkeit aufwerten. Allerdings bringt er eine höhere steuerliche Bemessungsgrundlage mit sich als der Warenverkauf. Wägen Sie daher die Vorteile und die steuerlichen Folgen sorgfältig ab, bevor Sie sich entscheiden.
Mehrwertsteuer und Schwellenwerte im Mikrounternehmen
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch. Als Unternehmer erheben Sie sie bei Ihren Kunden und führen sie an den Staat ab. Solange Ihr Umsatz unter einer bestimmten Grenze bleibt, sind Sie davon befreit; sobald diese Schwelle überschritten ist, wird sie jedoch Pflicht.
Franchise en base: Verkauf ohne Mehrwertsteuer
Als Mikrounternehmer sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit, solange Ihr Umsatz unter dem für Ihre Tätigkeit festgelegten Schwellenwert bleibt.
Für den Verkauf von Kerzen (Handelstätigkeit „An- und Verkauf“) liegt diese Grenze 2025 bei 85.000 €. Solange Sie darunter bleiben, stellen Sie keine Mehrwertsteuer in Rechnung und müssen nichts an den Staat abführen. Auf Ihren Rechnungen muss jedoch der Hinweis stehen: „TVA non applicable, art. 293 B du CGI“ (sinngemäß: Mehrwertsteuer nicht anwendbar, Art. 293 B des französischen Steuergesetzbuchs).
Schwelle überschritten: Mehrwertsteuer berechnen und melden
Überschreitet Ihr Umsatz den geltenden Schwellenwert, müssen Sie auf Ihre Verkäufe Mehrwertsteuer erheben, sie melden und abführen. Im Gegenzug können Sie die Mehrwertsteuer, die Sie auf Ihre betrieblichen Einkäufe gezahlt haben, als Vorsteuer abziehen. Hinweis: 2025 wurde das Vorhaben, diesen Schwellenwert auf 25.000 € zu senken, ausgesetzt; es ist noch nicht in Kraft getreten. Behalten Sie das im Blick.
Je nach Land ein anderer Schwellenwert
Die Mehrwertsteuer ist durch eine EU-Richtlinie geregelt und gilt in allen Mitgliedstaaten. Jedes Land legt jedoch seine eigenen Sätze fest.
Zusätzliche Pflichten
Manche Pflichten werden von Mikrounternehmern oft vergessen oder sind kaum bekannt. Hier die wichtigsten:
Bankkonto
Wenn Sie ein Mikrounternehmen oder ein Einzelunternehmen (EI) gründen, ist ein separates Geschäftskonto keine Pflicht, es sei denn, Ihr Umsatz übersteigt zwei Jahre in Folge 10.000 €. Ein eigenes Konto trennt Ihre privaten und geschäftlichen Finanzen jedoch klar voneinander und erleichtert so die Verwaltung.
Achtung: Bei der Gründung einer Gesellschaft (SAS, SARL, EURL, SASU) ist ein Geschäftskonto bereits vor der Eintragung Pflicht.
Pflichten rund um Marke und geistiges Eigentum
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Marke oder Ihren Handelsnamen beim INPI anzumelden, um die Identität Ihrer Kerzenmarke zu schützen.
- Verwenden Sie keine bereits geschützten Namen oder Logos, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
- Sichern Sie sich auch die Domainnamen und Social-Media-Konten, die zu Ihrer Marke gehören.
CITEO-Beitrag
Seit 1992 gilt für Unternehmen eine im französischen Umweltgesetzbuch (Code de l’Environnement) verankerte Pflicht: die erweiterte Herstellerverantwortung.
Dieses Prinzip bedeutet, dass Unternehmen für die Umweltauswirkungen der Produkte verantwortlich sind, die sie in Verkehr bringen. Sie müssen diese Auswirkungen verringern, indem sie die Sammlung, Entsorgung und Verwertung der Abfälle organisieren, die am Ende der Lebensdauer ihrer Produkte anfallen.
Mit dem Beitritt zu Citeo übertragen Sie Ihre Pflicht zur Abfallentsorgung gegen einen finanziellen Beitrag. Dieser unterstützt das nationale System für Sammlung, Sortierung und Recycling sowie Maßnahmen, die die Wiederverwendung Ihrer Verpackungen und Papierprodukte in ganz Frankreich fördern. Der Beitrag beläuft sich auf 80 € pro Jahr.
Außerdem gut zu wissen
Vorsicht vor Betrugsmaschen
Wenn Sie Ihr Unternehmen gründen, werden Sie zum bevorzugten Ziel bestimmter Betrugsmaschen im Behördengewand. Nicht selten erhalten Gründerinnen und Gründer betrügerische Schreiben oder Rechnungen, die mitunter offizielle Stellen wie das INSEE oder die URSSAF imitieren. Diese Dokumente können glaubwürdig wirken, mit Logos, juristischen Verweisen und einem beruhigend amtlichen Ton.
Lesen Sie jedes Dokument genau, bevor Sie eine Zahlung leisten. Im Zweifel wenden Sie sich an die betreffende offizielle Stelle.
Fazit
Die Gründung Ihres Mikrounternehmens mag angesichts der vielen Formalitäten einschüchternd wirken. Doch sobald Sie jeden Schritt verstanden und gut vorbereitet haben, läuft alles viel reibungsloser. Mit diesem vereinfachten Leitfaden haben Sie nun einen klaren Überblick über die behördlichen Pflichten, die Sie einhalten müssen, um Ihre Marke für handgemachte Kerzen ganz legal zu starten.
Und wenn Ihr nächster Schritt die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt ist, entdecken Sie auch unseren Leitfaden „Weihnachtsmarkt richtig vorbereiten“: Standwahl, benötigte Mengen, Preise, Organisation und Tipps, damit Sie dem großen Tag gelassen entgegensehen.
Und denken Sie daran: Jedes große Abenteuer beginnt mit einem ersten Schritt. Warten Sie also nicht länger: Strukturieren Sie Ihr Projekt, melden Sie Ihre Tätigkeit offiziell an und erwecken Sie Ihre Duftwelt mit Leidenschaft und Professionalität zum Leben.