Artikel aktualisiert am 30.12.2025. Dieser Artikel wurde auf Grundlage der französischen und europäischen Vorschriften verfasst und geht punktuell auch auf Besonderheiten anderer Länder ein. Je nach Rechtsordnung sind daher lokale Anpassungen erforderlich.
Jedes Produkt, das in Verkehr gebracht wird und ein Risiko für Gesundheit oder Umwelt darstellen kann, muss über ein eigenes Sicherheitsdatenblatt und eine CLP-konforme Kennzeichnung verfügen.
In einer Zeit, in der Qualität und Sicherheit von Konsumgütern immer wichtiger werden, ist es unerlässlich, die geltenden Vorschriften für Duftkerzen und Wachsfondants zu kennen und einzuhalten. In diesem Artikel stellen wir Ihnen alle Vorgaben vor, die Sie beachten müssen.
Ob Sie Privatperson oder gewerblich tätig sind: Dieser Artikel hilft Ihnen, sich in den gesetzlichen Pflichten, den Vorschriften und den erforderlichen Kennzeichnungen für Ihre Produkte zurechtzufinden.
Wir gehen auf die verschiedenen Situationen ein, in denen Sie sich befinden können, auf die Risiken für Gesundheit und Umwelt sowie auf die Schritte, mit denen Sie die Konformität Ihrer Produkte sicherstellen. Zum Schluss stellen wir Ihnen innovative Lösungen vor, die Ihnen die CLP-Kennzeichnung erleichtern.
Wer ist von den Vorschriften für handgemachte Kerzen betroffen?
Welche Vorschriften für Sie gelten, hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie Ihre Kreationen verkaufen möchten, müssen Sie zahlreiche Regeln einhalten – wir stellen sie Ihnen in diesem Artikel vor.
Ich bin Privatperson
Wenn Sie Kerzen oder Wachsfondants privat herstellen, für den eigenen Gebrauch oder für Familie und Freunde, haben Sie keine besonderen Pflichten – abgesehen davon, die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise einzuhalten bzw. Ihre Liebsten daran zu erinnern, etwa die Produkte lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Ich bin gewerblich tätig
Wenn Sie Kerzen oder Wachsfondants verkaufen, ob von zu Hause aus, auf einem Markt oder im Laden, müssen Sie die geltenden Vorschriften einhalten. CLP, UFI und SDB (Sicherheitsdatenblatt) sind drei Pflichtbestandteile. Die gute Nachricht: In manchen Fällen müssen Sie keine UFI-Meldung vornehmen. Warum, erfahren Sie weiter unten.
Achtung: Die DGCCRF (die französische Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung) kontrolliert regelmäßig Verkaufsstellen, im Ladengeschäft ebenso wie online.
Die rechtlichen Pflichten für Kerzen und Wachsfondants
Wie bereits erwähnt, muss jedes in Verkehr gebrachte Produkt über ein eigenes Sicherheitsdatenblatt und eine CLP-konforme Kennzeichnung verfügen. Bevor wir weitergehen, sollten Sie den Unterschied zwischen diesen beiden Elementen und ihre jeweilige Rolle genau kennen.
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Das Sicherheitsdatenblatt, kurz SDB, spielt bei den Vorschriften für Kerzen und Duftprodukte eine zentrale Rolle. Es ist weit mehr als ein Verwaltungsdokument: Es ist ein echtes Instrument für Prävention, Rückverfolgbarkeit und Konformität. Es beschreibt die Zusammensetzung eines Produkts nach bestimmten, von der EU festgelegten Kriterien, seine Gefahren, sein chemisches Verhalten sowie die Vorsichtsmaßnahmen für seine sichere Verwendung, Lagerung und Entsorgung.
Welche Produkte brauchen ein SDB? Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Ihre Kerze ein Duftöl, einen Farbstoff, ein Additiv oder ein anderes als gefährlich eingestuftes Produkt enthält, müssen Sie ein SDB besitzen. Terre de Bougies stellt dieses Datenblatt für Duftöle in den Dosierungen 7 % und 10 % kostenlos im Word-Format im Reiter „Konformität“ bereit, für bestimmte Produktreihen auch in weiteren Dosierungen. Das SDB für das unverdünnte Produkt steht als PDF zur Verfügung, darf jedoch nicht unter Ihrem Namen weiterverwendet werden (außer bei einer Dosierung von 100 %).
- Wenn Ihr Produkt keine chemischen oder als gefährlich eingestuften Stoffe enthält, ist das SDB trotzdem erforderlich, um zu belegen, warum das Etikett keine Gefahrenkennzeichnung trägt. Beispiel: Duftöl „Schoko-Haselnüsse“.
- Wenn Sie eigene Duftmischungen kreieren oder eine andere Dosierung als 7 % bzw. 10 % verwenden möchten, sind Sie verpflichtet, ein neues SDB zu erstellen. Terre de Bougies bietet einen spezialisierten (kostenpflichtigen) Service zur Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter an, damit Ihre Produkte die geltenden Vorschriften vollständig erfüllen.
In jedem Fall empfehlen wir dringend, die Sicherheitsdatenblätter Ihrer Rohstoffe aufzubewahren, damit Sie bei einer Kontrolle deren Unbedenklichkeit nachweisen können.
Was ist ein CLP-Etikett und wie erstellen Sie es?
Alle in Verkehr gebrachten Produkte, die als Chemikalien eingestuft sind, müssen – wie wir gesehen haben – ein eigenes Sicherheitsdatenblatt haben. Außerdem müssen sie eine CLP-konforme Kennzeichnung tragen.
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling, Packaging – Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung) ist eine europäische Verordnung, die Verbraucher über Risiken für Gesundheit und Umwelt informiert. Sie setzt das internationale GHS-System auf europäischer Ebene um: Während das GHS je nach Land freiwillig ist, gilt die CLP-Verordnung verbindlich in ganz Europa.
Sie weist auf Gefahren für die Umwelt bei einer Freisetzung hin sowie auf Risiken wie Allergien, Reizungen (Haut, Augen) oder Atemwegsbeschwerden. Jedes CLP-pflichtige Produkt muss so verpackt sein, dass ein direkter Kontakt mit dem Verbraucher ausgeschlossen ist. Beim Verkauf an Gewerbetreibende muss das Sicherheitsdatenblatt übermittelt werden, Privatkunden erhalten es auf Anfrage.
Was muss ein CLP-konformes Etikett enthalten?
Ihr CLP-Etikett muss bestimmte Pflichtangaben enthalten; die wichtigsten finden Sie in Abschnitt 2.2 Ihres SDB.
- Produktname – er muss mit dem Namen im SDB übereinstimmen
- Das Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“
- Gefahrenhinweise, falls vorhanden (z. B. H317)
- Sicherheitshinweise (z. B. P102)
- Gefahrenpiktogramme, die eine bestimmte Größe haben und farbig sein müssen (eine Rangfolge sorgt dafür, dass nicht alle angebracht werden müssen). Siehe Abschnitt 3.2.3 im CLP-Leitfaden (Mémento CLP), Seite 38.
- UFI-Nummer (sofern das Produkt betroffen ist)
- Die Nennmenge des Produkts in der Verpackung (sofern diese Angabe nicht an anderer Stelle auf der Verpackung steht)
- Ihre Kontaktdaten als Lieferant (Name, Anschrift und Telefonnummer)
- Ein Abschnitt für ergänzende Informationen (EUH0xx-Sätze, EUH2xx-Sätze, ergänzende Angaben zu bestimmten Sicherheitshinweisen)
Beispiel für ein CLP-Etikett

Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise: Was muss auf dem CLP-Etikett stehen?
Nachdem Sie in unserem Beispieletikett alle Pflichtangaben gesehen haben, schauen wir uns die Gefahrenhinweise (z. B. H319) und die Sicherheitshinweise (z. B. P101) genauer an. Wenn Sie eine Duftkerze kennzeichnen, die als gefährlich eingestufte Stoffe enthält, müssen die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und die Sicherheitshinweise (P-Sätze) in vollem Wortlaut angegeben werden.
Code und Wortlaut
- Der Code (z. B. H317, P102) ist eine technische Kennung.
- Der Wortlaut ist der ausformulierte Satz, der auf dem Etikett erscheint.
Vorgeschrieben ist auf dem Etikett nur der Wortlaut. Der Code kann ergänzt werden, darf aber nie allein stehen. In der Regel werden beide angegeben.
Sind Sicherheitshinweise erforderlich, muss mindestens ein P1-Satz (P101, P102 oder P103) angebracht werden.
- P102 (Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen)
- P101 (Ist ärztlicher Rat erforderlich …)
- P103 (Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen)
In der Praxis
Der Sicherheitshinweis P102 zum Beispiel dient dem Schutz von Kindern. Auch wenn dieser Hinweis freiwillig ist, empfehlen wir dringend, ihn auf Ihre Etiketten zu setzen. Warum? Kommt es zu einem Unfall mit Kindern und Sie haben diesen Hinweis nicht angegeben, werden die Gerichte nicht zu Ihren Gunsten entscheiden. Anders gesagt: Mit diesem Hinweis sind Sie rechtlich besser abgesichert, auch wenn er keine strikte Pflicht ist.
Wo wird das CLP-Etikett angebracht?
Das Etikett muss fest auf einer oder mehreren Flächen der Verpackung angebracht werden, die das Produkt unmittelbar enthält, und bei normaler Stellung der Verpackung waagerecht lesbar sein. Farbe und Gestaltung müssen so gewählt sein, dass sich die Gefahrenpiktogramme deutlich vom Hintergrund abheben.
Anordnung der Kennzeichnungselemente und mehrsprachige Etiketten
Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise und der Abschnitt für ergänzende Informationen müssen zusammen angeordnet werden.
Bei einem mehrsprachigen Etikett werden die Gefahren- und Sicherheitshinweise nach Sprachen gruppiert. Die Kennzeichnungselemente müssen in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen jedes Mitgliedstaats verfasst sein, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, sofern der betreffende Mitgliedstaat nichts anderes vorsieht. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Achtung: Wenn Sie Ihre Rohstoffe im Ausland kaufen, müssen Sie ein Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache Ihres Absatzlandes vorlegen können (in Frankreich auf Französisch), und Ihre Produkte müssen nach der CLP-Verordnung (und nicht nach dem GHS) gekennzeichnet sein. Ihr Lieferant muss Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung stellen können.
Was bedeuten die Gefahrenpiktogramme?
Enthält ein Produkt (etwa eine Duftkerze) ein Gemisch chemischer Stoffe, kann es mehrere Gefahrenklassen zugleich erfüllen (z. B. entzündbar, reizend, umweltgefährlich …). Die CLP-Verordnung sieht eine Rangfolge der Piktogramme vor, um Doppelungen zu vermeiden, sodass nicht alle Piktogramme angebracht werden müssen. Diese Rangfolge finden Sie auf Seite 66 im CLP-Leitfaden.
Welche Mindestgröße ist für ein CLP-Etikett auf Kerzen vorgeschrieben?
Das CLP-Etikett sollte nach Möglichkeit mindestens 74 × 52 mm groß sein.
|
Fassungsvermögen der Verpackung |
Etikettenmaße (mm) |
Maße je Piktogramm (mm) |
|---|---|---|
|
Höchstens 3 Liter |
Mindestens 52 × 74, wenn möglich |
Mindestens 10 × 10, wenn möglich 16 × 16 |
|
Mehr als 3 Liter, aber höchstens 50 Liter |
Mindestens 74 × 105 |
Mindestens 23 × 23 |
|
Mehr als 50 Liter, aber höchstens 500 Liter |
Mindestens 105 × 148 |
Mindestens 32 × 32 |
|
Mehr als 500 Liter |
Mindestens 148 × 210 |
Mindestens 46 × 46 |
Lässt ein Produkt kein ausreichend großes Etikett zu, kann unter bestimmten Bedingungen ein kleineres Etikett mit weniger CLP-Angaben angebracht werden; siehe das Kapitel zu den Ausnahmen im CLP-Leitfaden, Seite 86.
Neue CLP-Vorschriften und ihre Auswirkungen auf das SDB: Was Sie wissen müssen
Seit 2025 müssen endokrine Disruptoren und Nanopartikel bei Stoffen berücksichtigt werden, ab 2026 auch bei Gemischen.
Das bedeutet, dass die Sicherheitsdatenblätter aktualisiert werden müssen – auch für Produkte, die weder endokrine Disruptoren noch Nanopartikel enthalten, denn genau das muss im SDB eindeutig angegeben werden.
Die CLP-Änderungsverordnung 2023/707 betrifft weder Allergene noch IFRA.
Diese Regelung gilt verpflichtend ab dem 1. Mai 2026 für alle neuen Produkte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden; für Produkte, die bereits vor diesem Datum verkauft wurden, gilt eine Übergangsfrist.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich regelmäßig bei den offiziellen Quellen zu informieren, die Sie am Ende dieser Seite finden.
Die Risiken bei einer Kontrolle
Wer diese Pflichten missachtet, muss mit schweren straf- und verwaltungsrechtlichen Folgen rechnen (in Frankreich bis zu 50.000 € Geldstrafe und bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe).
Ein SDB bleibt gültig, solange sich weder die Produktzusammensetzung noch die Vorschriften ändern. Es muss bei jeder Änderung der Rezeptur, der CLP-Einstufung oder der Vorschriften aktualisiert werden. Wir empfehlen daher dringend, die Sicherheitsdatenblätter auf den Websites Ihrer Lieferanten regelmäßig zu prüfen, damit Sie stets die aktuellste Version besitzen.
Wie lassen sich die vollständige CLP-Kennzeichnung und die UFI-Meldung vermeiden?
Für die bisherigen Ausführungen können bestimmte Bedingungen oder Ausnahmen gelten. Vielleicht sind Ihnen beim Lesen einige Fragen gekommen – die Antworten finden Sie sehr wahrscheinlich hier.
Im Supermarkt sehe ich oft Duftkerzen ohne CLP-Kennzeichnung. Warum?
Eine handgemachte Kerze oder ein handgemachter Wachsfondant hat mit den industriell gefertigten Produkten aus dem Supermarkt wenig gemeinsam. Der Hauptunterschied liegt in der Zusammensetzung, vor allem in der Qualität und Dosierung des verwendeten Duftöls.
Während handwerkliche Kreationen auf hochwertige Zutaten setzen, greifen Industriehersteller häufig auf synthetische Duftstoffe geringerer Qualität zurück.
Diese Duftstoffe werden in niedriger Konzentration eingesetzt. Das schränkt die Duftwirkung ein, erlaubt es den Herstellern aber, unterhalb der Einstufungsgrenzen der CLP-Verordnung zu bleiben. So umgehen sie die detaillierte Kennzeichnung der Inhaltsstoffe, die bei Produkten mit höherem Duftanteil in der Regel erforderlich ist, und sparen zugleich beim Duftöl.
Wie erkenne ich, ob ich meine Kerze ohne vollständiges CLP-Etikett verkaufen darf?
Konkret gilt die Pflicht zu einem CLP-konformen Etikett für Ihre Kreationen, die als gesundheits- oder umweltgefährlich eingestufte Stoffe und Gemische enthalten. Eine Duftkerze gilt als Gemisch, da sie Wachs und ein Gemisch aus Duftstoffen enthält.
Sie dürfen Ihre Kerze verkaufen, ohne die vollständigen CLP-Kennzeichnungsvorgaben erfüllen zu müssen, wenn – und nur wenn – folgende Kriterien zutreffen:
- Keiner der in Ihrer Kerze verwendeten Stoffe ist in der Endkonzentration im Gemisch als gefährlich eingestuft (entzündbar, giftig, reizend, sensibilisierend usw.).
- Das verwendete Duftöl ist nicht als gefährlich eingestuft (das können Sie im SDB Ihres Produkts ab Abschnitt 2 prüfen), oder Sie verwenden ein Duftöl der Boost-Reihe (1 %) und dosieren es gemäß Empfehlung mit höchstens 1 %.
Beachten Sie, dass Sie beim Verkauf trotzdem ein Etikett anbringen müssen, das mindestens Ihre Kontaktdaten als Lieferant, das Produktgewicht und die Produktidentifikatoren enthält.
Die Boost-Reihe mit 1 %: vereinfachte CLP-Kennzeichnung und keine UFI-Meldung
Terre de Bougies bietet eine praktische Lösung, um Ihre CLP-Pflichten zu verringern und auf die UFI-Meldung verzichten zu können: die Boost-Reihe mit 16 Duftölen. Da sie für eine Dosierung von 1 % entwickelt wurden, benötigen diese Duftöle nur eine vereinfachte CLP-Kennzeichnung und keine UFI-Meldung – das erleichtert das Inverkehrbringen Ihrer Kerzen erheblich. Aber Achtung: In manchen Fällen können allergene Stoffe enthalten bleiben, die mit EUH208 angegeben werden müssen.
Diese Lösung ist ideal, um Duftkerzen in professioneller Qualität herzustellen und gleichzeitig Kosten und Verwaltungsaufwand zu senken.
Wo prüfe ich, ob ein Produkt keine als gefährlich eingestuften Stoffe enthält?
Zum besseren Verständnis zeigen wir Ihnen als Beispiel die Sicherheitsdatenblätter zweier Additive.
Maßgeblich ist Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts. Hier ist zu erkennen, dass das pflanzliche Stearin nicht als „gefährlich“ eingestuft ist.

Bei diesem Additiv sehen Sie in Abschnitt 2 seines Sicherheitsdatenblatts (SDB), dass H- und P-Sätze vorhanden sind – das Produkt ist also eingestuft.

Gut, aber was gilt, wenn ich mehrere Produkte zu einem einzigen kombiniere?
Wenn Sie mehrere Produkte zu einem einzigen kombinieren (Duftöl, Farbstoff, Wachs, Additive usw.), müssen Sie ein Sicherheitsdatenblatt für das Endprodukt erstellen. Dieses SDB zeigt, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. Alles hängt von den Mengenanteilen im Produkt ab. Ist ein Bestandteil in konzentrierter Form eingestuft, ist es das Endprodukt je nach Konzentration dieses Bestandteils nicht zwangsläufig auch. Das gilt auch für Duftöle: Nur weil ein Duftöl mit H315 eingestuft ist, gilt das nicht automatisch für das Endprodukt.
Brauche ich ein CLP-Etikett, wenn ich eine Kerze aus 100 % Bienenwachs verkaufe?
Nein. Wenn Sie eine Bienenwachskerze ohne eingestufte Duftöle, Farbstoffe oder Additive verkaufen, benötigen Sie weder eine vollständige CLP-Kennzeichnung (nur Kontaktdaten, Gewicht und Produktidentifikatoren) noch eine UFI-Meldung. Dasselbe gilt für alle anderen reinen, unbedufteten Naturwachse. Ein Etikett mit Ihrem Namen als Lieferant, dem Gewicht und den Produktidentifikatoren brauchen Sie trotzdem.
Kurz zusammengefasst: Kennzeichnung und Sicherheit Ihrer Kerzen im Griff
Wenn Sie die Vorschriften gut kennen, arbeiten Sie entspannter, schützen Ihre Kunden und werten Ihre handgemachten Kreationen auf. Die Vorschriften für Kerzen und Wachsfondants mögen komplex wirken, doch das Wesentliche ist einfach: die Sicherheit Ihrer Produkte gewährleisten und Ihre Kunden korrekt informieren. Jetzt können Ihre Kerzen leuchten – ganz legal.
Fazit
Um konform zu bleiben, halten Sie sich an eine einfache Logik: Sie gehen immer vom SDB Ihres Endprodukts aus, prüfen dessen Einstufung und erstellen Ihr Etikett anhand der Pflichtangaben aus Abschnitt 2.2. Ändert sich Ihre Rezeptur, aktualisieren Sie SDB und Kennzeichnung. Und wenn Sie Ihren Aufwand verringern möchten, gibt es Lösungen – vorausgesetzt, Sie halten die Dosierungen und die zugehörigen Empfehlungen strikt ein.
Sie möchten noch einen Schritt weitergehen und eigene Haushaltsprodukte verkaufen? Die wichtigsten Pflichten finden Sie in unserem Ratgeber zu den Vorschriften für Wasch- und Reinigungsmittel und zum Verkauf von Haushaltsprodukten.
Quellen:
- Entdecken Sie den Leitfaden (Mémento) zur CLP-Verordnung.
- Alles Wissenswerte zur CLP-Verordnung
- Quelle: EUR-Lex.
- CLP-Aktuelles von INERIS